Ab dem 19.04.21 Testpflicht für Schüler*innen im Präsenzunterricht
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Wichtiger Hinweis zur Maskenpflicht
Schulorganisation ab dem 17.03.2021
Ab dem 17.03.2021 erhalten alle Klassen aller Bildungsgänge der Wilhelm-Ostwald-Schule wieder Präsenzunterricht. Die Klassen werden in Gruppen geteilt. Der Unterricht findet gruppenweise statt. Die geteilten Klassen haben somit vierzehntägig, gruppenweise im Wechsel Unterricht.
Der vereinbarte BT-Unterricht in der Woche vom 15.03. bis 19.03.2021 für die Klassen 28-11 und 28-13 findet in Präsenzform statt. Die Klassen werden dabei in gewohnter Weise geteilt.
Regulärer BT-Unterricht findet wieder ab dem 22.03.2021 statt (s. BT-Pläne Maler und Kfz-Lackierer).
Der Wahlpflichtunterricht findet ungeteilt (maximal 15 SuS pro Kurs) statt.
Praktika finden wieder statt. Die SuS (OF-01) sind aufgefordert, schnellstmöglich mit den Praktikumsbetrieben in Kontakt zu treten, um ihr Praktikum fortsetzen zu können. Sollten dabei Schwierigkeiten auftreten, sind sofort die Klassenleiter zu informieren.
Die Cafeteria bleibt geschlossen.
* Aktualisierungen sind aufgrund sich ändernder Infektionslage jederzeit möglich!
Weiterhin besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) in allen Räumen der Schule - auch im Unterricht und in Aufenthaltsräumen (Ausnahme während des Essens und Trinkens). Ebenso ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln, insbesondere auch in den Pausen zu achten.
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Verhalten bei Abwesenheit
Bei Krankheit oder ähnlichem müssen sich die Schüler*innen entschuldigen.
Dazu benutzen Sie bitte das Online-Formular und tragen bei "Kommentar" einen der folgenden Gründe ein:
a. Covid-positiv getestet am: …, bzw. an Corona erkrankt; letzter Schultag …
b. In vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne (bzw. Kontaktperson 1. Grades zu einer covid-positiv getesteten Person) bis …
c. andere Erkrankungen
Eine entsprechende Bestätigung, z. B. Kopie vom Krankenschein o. ä. ist an sekretariat@wilhelm-ostwald-schule zu schicken.
Auch Schüler*innen die im saLzH unterrichtet werden, müssen sich bei Krankheit entschuldigen (s. o).
Schüler*innen die nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden, können auf Antrag Berlin aus privaten Gründen verlassen. Dazu ist es erforderlich, vor Abreise einen Antrag bei der Schulleitung zu stellen. Der Aufenthaltsort der betreffenden Schüler*innen muss bekannt und die Erreichbarkeit muss sichergestellt sein.
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