AKTUALISIERUNG vom 21.01.2021
Dazu werden die Klassen bei hohen Schülerzahlen geteilt (Regelfall). Bei geringen Schülerzahlen wird auf die Teilung verzichtet. Geteilte Klassen habe somit vierzehntägig im Wechsel Präsenz- und saLzH-Unterricht.
Alle anderen Klassen (s. u.) werden weiterhin in saLzH-, d. h. im Distanzunterricht unterrichtet. Die Unterrichtsmaterialien/-aufgaben werden wie bisher durch die Kolleg*innen bereitgestellt.
Der BT-Unterricht in der Berufsschule findet prinzipiell als saLzH-Unterricht statt. Die Arbeitgeber der vom Präsenzunterricht betroffenen Berufsschulklassen sind diesbzgl. schriftlich informiert.
Praktika finden nicht statt.
Ab dem 08.02.2021 erhalten alle Willkommensklassen wieder Präsenzunterricht. Die Klassenstärken erlauben es auf eine Teilung zu verzichten, so das der Unterricht entsprechend dem geltenden Stundenplan erfolgt.
Zeugnisse werden -mit Ausnahme der o. g. Abschlussklassen- nach den Winterferien ausgegeben. Die Abschlussklassen erhalten ihre Zeugnisse in der 4. Kalenderwoche.
* Änderung sind aufgrund sich ändernder Infektionslage jederzeit möglich!
Weiterhin besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) in allen Räumen der Schule - auch im Unterricht und in Aufenthaltsräumen. (Ausnahme während des Essens und Trinkens). Ebenso ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln, insbesondere auch in den Pausen zu achten.
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Verhalten bei Abwesenheit
Bei Krankheit oder ähnlichem müssen sich die Schüler*innen entschuldigen.
Dazu benutzen Sie bitte das Online-Formular und tragen bei "Kommentar" einen der folgenden Gründe ein:
a. Covid-positiv getestet am: …, bzw. an Corona erkrankt; letzter Schultag …
b. In vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne (bzw. Kontaktperson 1. Grades zu einer covid-positiv getesteten Person) bis …
c. andere Erkrankungen
Eine entsprechende Bestätigung, z. B. Kopie vom Krankenschein o. ä. ist an sekretariat@wilhelm-ostwald-schule zu schicken.
Auch Schüler*innen die im saLzH unterrichtet werden, müssen sich bei Krankheit entschuldigen (s. o).
Schüler*innen die nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden, können auf Antrag Berlin aus privaten Gründen verlassen. Dazu ist es erforderlich, vor Abreise einen Antrag bei der Schulleitung zu stellen. Der Aufenthaltsort der betreffenden Schüler*innen muss bekannt und die Erreichbarkeit muss sichergestellt sein.
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Die Cafeteria bleibt weiterhin geschlossen.
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