Bafög

Anträge für Bafög können in den Pausen im Sekretariat gestellt werden. Die Antragsteller tragen sich dazu in einer dort ausliegenden Liste ein. Das fertige Formular kann meistens am gleichen Tag oder Folgetag abgeholt werden

Bafög wird unter dem Vorbehalt des regelmäßigen Schulbesuchs gezahlt. Unentschuldigte Fehlzeiten werden dem Bafögamt mitgeteilt und können zur Rückforderung von Bafögzahlungen führen. Ein Abbruch des Schulbesuchs führt zur sofortigen Einstellung des Bafögs und wird von der Schule dem zuständigen Bafögamt gemeldet.

Weitere Informationen findet man beispielsweise unter: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php