Hygienerichtlinien für das Schuljahr 2020/21
- Kategorie: Aktuelles
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Das Jahr 2020 stellt uns alle beim Kampf gegen die Corona-Pandemie vor Herausforderungen. Im vergangenen Schuljahr kam es sogar zu landesweiten Schulschließungen. Dieses Szenario gilt es zukünftig unbedingt zu vermeiden.
Diesen Beitrag leisten wir:
- In allen Unterrichtsräumen mit Waschbecken sind auch Seifenspender und Einmal-Handtücher vorhanden.
- In allen Räumen gibt es Desinfektionsmittel, welches bei Bedarf benutzt werden kann.
- Die Schule verfügt auch über mehrere Handdesinfektionsmittelspender.
- Die Reinigungsintervalle wurden erhöht.
- Während des Unterrichtes wird mindestens einmal durchgelüftet. Zur ausreichenden Lüftung werden die Klassenräume in den Pausen nicht verschlossen gehalten. Lassen Sie daher keine Wertsachen in den Unterrichtsräumen!
Zur Einhaltung folgender Hygienerichtlinien sind Sie bzw. Ihr Kind an der Wilhelm-Ostwald-Schule verpflichtet:
- Vor jeder Unterrichtsstunde sind die Hände zu waschen.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) gilt in allen Räumen der Schule. Im Unterricht selbst und während des Essens und Trinkens in der Caféteria besteht diese Verpflichtung nicht.
Sollten Sie bzw. Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, muss dies der Schulleitung gegenüber nachgewiesen werden. Sie erhalten dann eine „Befreiung“, die Sie bzw. Ihr Kind immer dabei haben muss.
Ich bitte Sie herzlich, diese von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgeschriebenen Hygienerichtlinien an der Wilhelm-Ostwald-Schule einzuhalten, bzw. auf Ihr Kind entsprechend einzuwirken.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie bzw. Ihr Kind beim Verstoß gegen die Hygienerichtlinien vorrübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden muss (bis zum Einhalten der Hygienerichtlinien). Hier gilt es, andere zu schützen. Der Ausschluss vom Unterricht gilt als unentschuldigte Fehlzeit.
Am ersten Schultag werden Sie um die Bestätigung der Kenntnissnahme dieses Schreibens gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Giebert