Verhalten in Prüfungen
- Kategorie: Aktuelles
Besondere Regelungen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bei der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
angesichts der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gibt es in diesem Jahr besondere Hygieneregeln bei Prüfungen. Diese Regeln dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Folgende Anweisungen bitten wir insbesondere zu beachten:
Sie dürfen nicht in der Schule erscheinen und nicht an Prüfungen teilnehmen, wenn
- Sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder
- in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder
- Kontakt zu infizierten Personen hatten oder
- aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder
- zu einer Risikogruppe gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin angeraten ist.
Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht in der Schule zur Prüfung zu erscheinen.
In allen o. g. Fällen bleiben Sie zu Hause und kontaktieren die Schulleitung. Falls Sie Kontakt zu infizierten Personen hatten, übermitteln Sie der Schule eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen fordern Sie telefonisch ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen an, das sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage nach dem ersten versäumten Prüfungstermin in der Schule per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen.
Die Nichtteilnahme haben Sie in diesen Fällen nicht zu vertreten, die Prüfung wird nachgeholt.
Schülerinnen und Schüler, die besonderen Risikogruppen angehören (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte für weitere Absprachen an die Schulleitung. Ein ärztliches Attest ist in diesen Fällen nicht erforderlich, wenn die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt ist.
Im Rahmen der Prüfungsteilnahme an der Schule sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt sowohl für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem Schulhof bis zum Einlass zur Prüfung, die (mündlichen und schriftlichen) Prüfungen selbst, sowie den Rückweg von der Schule; bitte beachten Sie, dass der Mindestabstand auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften gilt.
- Bitte beachten Sie ferner die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Schule in Bezug auf Ihnen mitgeteilte Ankunftszeiten und Zugänge zur Schule sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen.
- Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich verboten
- Während der schriftlichen Prüfungen ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen gestattet; das Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum Entsorgen von Abfall, ist nur nach Aufforderung durch eine Aufsichtsperson und jeweils nur einer Schülerin bzw. einem Schüler zeitgleich erlaubt.
- Auch im Rahmen der mündlichen Prüfungen sind die Abstandsregeln zwischen sämtlichen Anwesenden zu beachten.
- Bei allen Prüfungen und im Rahmen der Vorbereitung unmittelbar vor der Prüfung in den Vorbereitungsräumen ist nur das Benutzen eigener Schreibgeräte aus Hygienegründen gestattet (Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Lineal, ggf. Taschenrechner, wenn zugelassen u.a.). Bringen Sie deshalb auch Ersatzstifte für die eigene Nutzung mit.
- Nach Beendigung der Prüfungen ist sogleich der Heimweg anzutreten.
- Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür vorgesehenen Abfallbehältern).
- Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen.
- Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das Tragen von selbst mitgebrachten (Einmal-)Handschuhen und das Tragen von Mundschutz ist ausdrücklich gestattet.
Die Kenntnissnahme dieses Schreibens werden Sie am ersten Prüfungstag unterschreiben müssen.
Wir danken Ihnen für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen!